Seit dem 1. September 2024 gelten an allen Flughäfen der Europäischen Union und in Großbritannien wieder strengere Bestimmungen für das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck. Nach fast zwei Jahrzehnten mit schrittweisen Lockerungen müssen sich die Passagiere wieder auf die alten Regeln einstellen.
Rückkehr zur 100-ml-Flüssigkeitsregel
Seit der Einführung im Jahr 2006 galten strenge Vorschriften, die es Fluggästen untersagten, mehr als 100 Milliliter Flüssigkeiten in einem Handgepäckstück mitzuführen. Dank moderner Scanner in vielen Flughäfen wurden diese Vorschriften jedoch in den letzten Jahren deutlich gelockert. An einigen Standorten konnten Passagiere bis zu zwei Liter Flüssigkeit problemlos im Handgepäck transportieren.
Nun kehrt sich der Trend jedoch um und es gelten neue Handgepäckregeln: Fluggäste dürfen nur noch Flüssigkeiten in Behältern mit maximal 100 Millilitern transportieren, die zusammen in einem durchsichtigen, verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel aufbewahrt werden müssen. Dieser Beutel darf maximal 20 x 20 cm groß sein, und pro Reisendem ist nur ein Beutel erlaubt.
An vielen Flughäfen müssen Flüssigkeiten und elektronische Geräte wie Laptops während der Sicherheitskontrolle weiterhin separat aus dem Gepäck entnommen und gesondert gescannt werden.
Ausnahmen an Flughäfen mit CT-Scannern
Einige moderne Flughäfen, wie Hamburg oder der London City Airport, setzen auf die neueste CT-Technologie. Dort dürfen Flüssigkeiten weiterhin im Handgepäck bleiben, müssen aber dennoch der 100-ml-Regel entsprechen. Laptops und andere elektronische Geräte müssen in diesen Fällen ebenfalls nicht ausgepackt werden.
Es ist ratsam, sich vor der Reise über die Bestimmungen des jeweiligen Flughafens zu informieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen – sei es das Packen von festen Kosmetikprodukten oder der Verzicht auf Flüssigkeiten, die während des Flugs nicht notwendig sind.
Warum der Richtungswechsel?
Der Grund für die neuen Handgepäckregeln sind Zweifel an der neue Scanner-Technologie. Bis die Zuverlässigkeit dieser Scanner endgültig bewiesen ist, bleibt es bei den altbekannten Vorschriften. Als Flüssigkeiten gelten zum Beispiel auch Gesichtscremes, Rasierschaum, Deodorant, Zahnpasta und ähnliche Kosmetikartikel. Wer sich den Ärger mit Flüssigkeiten im Handgepäck ersparen möchte, kann alternativ auf feste Seifen oder Shampoos umsteigen, die nicht unter diese Regel fallen.
Ausnahmen für Medikamente und Babynahrung
Eine wichtige Ausnahme bei den neuen Handgepäckregeln gilt für Medikamente, die während des Fluges eingenommen werden müssen. Diese dürfen in den erforderlichen Mengen auch über 100 Milliliter mitgeführt werden. Ebenso fällt Babynahrung nicht unter die Flüssigkeitsbeschränkung, wenn sie für die Dauer des Fluges benötigt wird.
Mögliche Änderungen bei Handgepäckgröße und -menge
Während die Regeln für Flüssigkeiten feststehen, gibt es Überlegungen, auch die Bestimmungen für Größe und Menge des Handgepäcks zu vereinheitlichen. Bisher bestimmen die Fluggesellschaften eigenständig, wie viel und wie groß das Handgepäck sein darf. Zukünftig könnten auch hier EU-weite Regelungen folgen.